AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

(Stand: 03.2017)

1. Allgemeines
Metamorphia ist freiberufliche Beratungsstelle und Kursanbieter für Entspannungs- und Ernährungskurse.
Die Kurse unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl, wobei die Teilnehmerzahl bewusst klein gehalten wird. Die Mindest- und die Höchstteilnehmerzahlen sind aus der Information zu Ihrem Kurs ersichtlich.
Die vorgenannten Kurse können durch die Inhaberin, Frau Sonja Kohler, oder durch eine von ihr hierzu beauftragte Person geleitet und durchgeführt werden.
Für Verträge mit Metamorphia gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Metamorphia ist bewusst, dass sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch in der Sprache widerspiegeln muss. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedoch nicht die geschlechtsspezifischen Bezeichnungen verwendet, sondern lediglich die maskuline Form wie z.B. „der Teilnehmer“, die jedoch beide Geschlechter umfasst, also sowohl „Teilnehmerinnen“ wie „Teilnehmer“ meint.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen hat per Brief, Telefax oder E-Mail unter Verwendung der Kurs-Anmeldeformulare von Metamorphia oder unter Verwendung der unter www.metamorphia.info hinterlegten Anmeldeformulare zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Anmeldung ist der Eingang der Anmeldung bei Metamorphia. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Bucht eine Gruppe, das heißt ein Zusammenschluss von mindestens 4 Personen, einen Kurs, so ist mit der Anmeldung die Anzahl der teilnehmenden Gruppenmitglieder verbindlich mitzuteilen.

3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Metamorphia kommt mit der Anmeldung bei Metamorphia zustande, sofern durch die Anmeldung die Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei Metamorphia.
Metamorphia wird die wirksame Anmeldung unverzüglich bestätigen.

4. Zahlung und Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist bis Kursbeginn und so zu leisten, dass die Teilnahmegebühr spätestens bei Kursbeginn an Metamorphia gezahlt ist. Die Teilnahme an einem Kurs setzt dabei grundsätzlich voraus, dass die Teilnehmergebühr bei Kursbeginn auf dem Konto von Metamorphia eingegangen ist. Damit es nicht zu Ärgernissen kommt, wird dem Teilnehmer empfohlen, seine Zahlung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Teilnehmergebühr bei Kursbeginn auf jeden Fall auf dem Konto von Metamorphia eingegangen ist. Sollte der Teilnehmer die Überweisung nicht (mehr) rechtzeitig vornehmen können, kann der Teilnehmer bei Kursbeginn auch den Abgang der Zahlung auf das Konto von Metamorphia durch einen geeigneten Beleg (z.B. Kontoauszug; nicht: Durchschlag des Überweisungsauftrags) nachweisen. Liegt bei Kursbeginn die Zahlung des Teilnehmers nicht vor und ist auch der Abgang der Zahlung an Metamorphia nicht nachgewiesen, kann Metamorphia den gebuchten Platz anderweitig vergeben und einem angemeldeten Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs versagen.
Wird der Teilnehmer wegen nicht erfolgter, verspäteter oder nicht nachgewiesener Zahlung der Teilnahmegebühr zu dem Kurs nicht zugelassen und konnte Metamorphia den Platz nicht anderweitig vergeben, bleibt der Teilnehmer verpflichtet, die Teilnahmegebühr an Metamorphia zu zahlen. Dem Teilnehmer steht jedoch der Nachweis frei, dass Metamorphia ein geringerer Schaden als in Höhe der Teilnehmergebühr entstanden ist.

5. Kursverlauf und Mitwirkungspflichten
Weisungen des Veranstalters und der Kursleitung zur Hausordnung und zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sind zu befolgen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, zum Schutze der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen Teilnehmer, sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit zu verschaffen, dass er insbesondere keine Allergien, Krankheiten oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen hat, die ihn selbst oder andere Teilnehmer gefährden oder gefährden könnten. Sollte eine solche Gefährdung bestehen oder zu befürchten sein, so ist dies Metamorphia unverzüglich, jedoch rechtzeitig vor Kursbeginn, mitzuteilen.
Nimmt ein Teilnehmer während des Kurses nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückzahlungsanspruch.

6. Stornierung
Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angaben von Gründen stornieren. Stornierungen können ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang bei Metamorphia.
Erfolgt die Stornierung bis zu 21 Tage vor dem Kursbeginn, so ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten, sondern von dem Teilnehmer stattdessen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Im Falle der Stornierung einer Gruppenanmeldung beträgt die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr EUR 20,– pro angemeldeten Gruppenmitglied. Erfolgt die Stornierung vom 20. Tag bis 11. Tag vor Kursbeginn, sind 70 % der Teilnahmegebühr an Metamorphia zu entrichten. Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung der Gruppe angegebenen Teilnehmerzahl. Erfolgt die Stornierung ab 10 Tage vor dem Tag des Kursbeginns, ist die volle Teilnehmergebühr an Metamorphia zu entrichten. Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung angegebenen Teilnehmerzahl. Dem Teilnehmer oder der Gruppe steht der Nachweis frei, dass Metamorphia im konkreten Fall ein geringerer Schaden als die pauschal erhobene Bearbeitungsgebühr entstanden ist.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher wird von den hier getroffenen Regelungen nicht berührt.

7. Ersatzteilnehmer
Im Falle einer Stornierung kann der angemeldete Teilnehmer auch einen anderen Teilnehmer als Ersatz stellen. Der angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Metamorphia frei.
Der angemeldete Teilnehmer ist verpflichtet, den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen, dass dieser sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit verschafft, ob er an dem Kurs teilnehmen kann, ohne sich oder die anderen Teilnehmer gesundheitlich zu gefährden (vgl. Ziffer 5.). Der angemeldete Teilnehmer sollte außerdem im eigenen Interesse den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Zahlung und die Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung (vgl. Ziffer 4.) hinweisen.

8. Absage durch Metamorphia
Metamorphia behält sich vor, Termine für Kurse aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters etc.) abzusagen. Metamorphia wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage informieren und dem Teilnehmer die von diesem gezahlte Teilnahmegebühr ohne Abzug unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegen Metamorphia aufgrund der Kursabsage bestehen nicht.

9. Fristlose Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien, den gebuchten Kurs aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wird durch die vorstehenden Regelungen zur Stornierung oder Absage des Kurses nicht berührt. Für die Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte der Teilnehmer den Kurs aus wichtigem Grund fristlos kündigen, ist daher eine Bearbeitungs- oder Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zu zahlen. Sollte der Teilnehmer während des Kurses aus wichtigem Grund kündigen, kann Metamorphia bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ggfs. eine anteilige Teilnahmegebühr beanspruchen.

10. Haftung und Haftungsausschluss
Für Schäden an eingebrachten Sachen des Teilnehmers – gleich, ob die Sachen in der Obhut des Teilnehmers bleiben oder nicht – haftet Metamorphia nicht, es sei denn, Metamorphia ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last zu legen. Dies gilt auch, wenn und soweit Metamorphia sich im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eines Erfüllungsgehilfen bedient.

11. Hausordnung
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Hausordnung, die vor Ort deutlich sichtbar aushängt und übliche Regelungen zum Verhalten in den Räumlichkeiten enthält. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung zu beachten.